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Sparpotential

Halbieren Sie die Kosten!

Alle Werkstätten sind nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) anerkannt. Deshalb können Sie 50% der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf Ihre zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.

Wir helfen Ihnen Steuern sparen, denn wir berechnen Ihnen als gemeinnützige Einrichtungen lediglich den verminderten Mehrwertsteuersatz von derzeit 7%.

 
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